Stand dieser Seite
Öffentlicher Überblick mit Voraussetzungen, Beispiel-Fall, Rollenpfaden und Unterlagen für Gespräche vor dem 1. Juni 2026.
NACHBARSCHAFTSSTROM
Strom für Deutschland erklärt, wann lokaler Solarstrom für mehrere Haushalte interessant wird und welche Schritte sich dafür schon heute sauber vorbereiten lassen.
Sie finden hier Relevanz, Fallprüfung, Beispielstruktur und Unterlagen für frühe Gespräche rund um Nachbarschaftsstrom nach §42c EnWG.
Aktueller Stand
Diese Seite zeigt den öffentlichen Arbeitsstand von Strom für Deutschland am 19. März 2026.
Stand dieser Seite
Öffentlicher Überblick mit Voraussetzungen, Beispiel-Fall, Rollenpfaden und Unterlagen für Gespräche vor dem 1. Juni 2026.
Heute schon möglich
Sie können prüfen, ob ein Fall grundsätzlich passt, Rollen sortieren, Beispielstruktur ansehen und erste Netzbetreiber-Gespräche vorbereiten.
Noch manuell oder offen
Einzelne Fallklärungen, Abstimmungen und operative Details laufen in frühen Fällen noch manuell.
Relevanter Zeitrahmen
Ab dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers, ab dem 1. Juni 2028 zusätzlich in angrenzenden Gebieten derselben Regelzone.
Was diese Seite nicht verspricht
Keine fertige Vollautomatik und keine sofort reibungslose Umsetzung in jedem Netzgebiet.
Wichtiger Hinweis
Diese vier Punkte gehören bei Nachbarschaftsstrom früh sichtbar auf den Tisch.
Teilversorgung
Nachbarschaftsstrom deckt den Bedarf nicht vollständig und nicht jederzeit.
Ergänzender Strombezug
Ein eigener Reststromvertrag bleibt notwendig.
Mögliche Mehrkosten
Die Kosten des ergänzenden Strombezugs können über durchschnittlichen Vollversorgungskosten liegen.
Freie Lieferantenwahl
Der Liefervertrag für den ergänzenden Strombezug bleibt frei wählbar.
Warum das Thema relevant ist
Viele Menschen haben denselben naheliegenden Gedanken: Wenn eine PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als im eigenen Haus gerade gebraucht wird, warum sollte dieser Strom nicht auch in der Nähe nutzbar werden? Genau an dieser Stelle setzt Nachbarschaftsstrom an.
Damit aus dieser Idee ein tragfähiger Fall wird, müssen Rollen, Verträge, Messung, ergänzender Strombezug und oft auch das Gespräch mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber zusammenpassen. Strom für Deutschland zeigt, welche Punkte dafür geklärt werden müssen.
Der Zeitrahmen gehört dazu: Ab dem 1. Juni 2026 muss die gemeinsame Nutzung im Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers möglich sein. Ab dem 1. Juni 2028 gilt das zusätzlich für direkt angrenzende Gebiete in derselben Regelzone.
Für wen diese Seite gedacht ist
Was die Plattform leistet
Gebiet, Beteiligte, Messung, Reststrom und offene Punkte früh sortieren.
Netzbetreiberseite, VNB-Infopaket, Falldaten und Erstkontaktvorlage an einer Stelle bereitstellen.
Liefervertrag, Vertrag zur gemeinsamen Nutzung und Aufteilungsschlüssel verständlich vorbereiten.
Rechenschritte, Änderungen und Freigaben sichtbar halten.
Beispiel und Unterlagen
Strom für Deutschland zeigt nicht nur die Idee, sondern auch erste greifbare Strukturen.
Ein konkreter Aufbau mit Betreiber, drei Haushalten, Aufteilung, Reststrom und typischen Stolpersteinen.
Gebündelte Antworten zu zwei Verträgen, Pflichtinformationen, Preis, Reststrom und Änderungen im einfachen §42c-Fall.
Gesprächsgrundlage, Download-Paket und Vorlagen für frühe §42c-Gespräche.
Früher Check zu Gebiet, Messung, Beteiligten und Reststrom.
Was tragfähige Fälle zusätzlich brauchen
Anlage und teilnehmende Haushalte müssen im zulässigen Gebiet liegen. Ab dem 1. Juni 2026 gilt der Start zunächst im Bilanzierungsgebiet.
Ohne passende Erfassbarkeit von Erzeugung und Verbrauch bleibt ein Fall unscharf, auch wenn die Idee plausibel klingt.
Tragfähig wird das Modell erst, wenn Anbieter, Abnehmer, Aufteilung und Freigaben nicht im Ungefähren bleiben.
Messung, Datenverfügbarkeit und Prozesse der Netzbetreiber können sich regional spürbar unterscheiden.
Netzbetreiber
Für viele Betreiber ist genau das der unklare Punkt. Im Kern geht es nicht um eine abstrakte Freigabe, sondern um ein paar sehr konkrete Fragen.
Geprüft wird, ob Anlage und teilnehmende Haushalte überhaupt gemeinsam in den passenden Netzbereich fallen.
Erzeugung und Verbrauch müssen so erfasst werden können, dass der Fall im Prozess bearbeitet werden kann. In der Praxis geht es oft um Viertelstundenwerte, also 15-Minuten-Messdaten, oder um eine entsprechende Leistungsmessung.
Zählpunkte, Verbrauchsstellen und Beteiligte müssen im Fall richtig zugeordnet sein. Sonst bleibt schon die Ausgangslage unscharf.
Es braucht eine nachvollziehbare Regel für Aufteilung und Verrechnung, also dafür, wie Strommengen den Beteiligten später zugerechnet werden.
Die nötigen Angaben müssen so vorliegen, dass der Fall im Netzprozess erfasst und später für Abrechnung und Rückfragen nachvollzogen werden kann.
Ihre nächsten Wege
Hier geht es zuerst um Rollen, Gebiet, Messung und ergänzenden Strombezug.
Vom ersten Check bis zum vorbereiteten Gespräch mit dem Netzbetreiber.
Mit Beteiligten, Verträgen, Reststrom, Kostenarten und typischen Stolpersteinen.
Von Pflichtinformation bis Restmengen und Kündigung: hier finden Sie die häufigsten Fragen gesammelt.
Hier finden Sie die Seite, das VNB-Infopaket und die Checkliste für das erste Gespräch.
Eigene Anlage, kein eigenes Dach oder strukturelle Fragen: hier gehen Sie passend weiter.
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