Öffentliche Angebote ansehen
Öffentliche Angebote in Vorbereitung, Voraussetzungen und Unterlagen für frühe Gespräche vor dem 1. Juni 2026.
NACHBARSCHAFTSSTROM
Sehen Sie, ob in Ihrer Nähe Solarstrom geteilt werden soll. Sie können ein Angebot in Vorbereitung ansehen, die grobe Passung prüfen und Interesse geschützt anfragen. Ihr normaler Stromvertrag bleibt für den restlichen Bedarf bestehen.
Öffentlich sichtbar bleiben nur grobe Angaben. Adresse, Kontakt und Zählerdaten gehören in den Arbeitsbereich.
HEUTE SCHON NUTZBAR
Sie können heute schon Angebote ansehen, die grobe Passung prüfen und sensible Angaben erst im Arbeitsbereich weitergeben.
Öffentliche Angebote ansehen
Öffentliche Angebote in Vorbereitung, Voraussetzungen und Unterlagen für frühe Gespräche vor dem 1. Juni 2026.
Ausgangslage prüfen
Sie können Angebote in Vorbereitung ansehen, Interesse geschützt anfragen oder mit eigener PV eine Stromgemeinschaft vorbereiten.
Im Arbeitsbereich weiterführen
Anfragen, Unterlagen, Nachrichten, Verträge und Bestätigungen laufen im Arbeitsbereich weiter.
Zeitpunkt einordnen
Ab dem 1. Juni 2026 geht es zunächst um das Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers. Ab dem 1. Juni 2028 sollen auch direkt angrenzende Gebiete derselben Regelzone dazukommen. Ob ein Fall praktisch passt, hängt trotzdem von Gebiet, Zählerdaten und beteiligten Stellen ab.
WICHTIG FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG
Lokaler Solarstrom kann einen Teil Ihres Strombedarfs decken. Er ersetzt nicht den normalen Stromvertrag für Zeiten, in denen die Anlage nicht genug liefert.
Teilversorgung
Die Anlage deckt den Strombedarf nicht vollständig und nicht jederzeit.
Ergänzender Strombezug
Sie brauchen weiterhin einen eigenen Stromvertrag für den restlichen Strom.
Mögliche Mehrkosten
Die Kosten für diesen restlichen Strom können höher liegen als bei einem üblichen Vollversorgungstarif.
Freie Lieferantenwahl
Sie wählen den Lieferanten für den restlichen Strom weiterhin selbst.
Erstes Angebot
Die Angebotsliste zeigt nur freigegebene Angaben. Exakte Adresse, Kontakt und Messdaten bleiben geschützt.
Grob freigegebene Angebote mit Ort, Status und nächstem Schritt. Bei Passung fragen Sie Interesse geschützt an.
Warum das Thema relevant ist
Viele Menschen haben denselben naheliegenden Gedanken: Wenn eine PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als im eigenen Haus gerade gebraucht wird, warum sollte dieser Strom nicht auch in der Nähe nutzbar werden?
Damit daraus eine Stromgemeinschaft wird, müssen Zählerdaten, Verträge, der eigene Stromvertrag für den restlichen Bedarf und oft auch das Gespräch mit dem Netzbetreiber zusammenpassen.
Strom für Deutschland trennt deshalb früh: Was darf öffentlich sichtbar sein? Was gehört in den Arbeitsbereich? Und was muss vor einer Zusage geprüft werden?
Für wen diese Seite gedacht ist
Was die Plattform leistet
Gebiet, Beteiligte, Zählerdaten und eigener Stromvertrag werden früh abgefragt.
Registerdaten der Erzeugungseinheit können übernommen werden; fehlende Mess- und Vertragsangaben bleiben als Aufgabe stehen.
Öffentliche Angebote führen nicht in einen offenen Chat, sondern in eine Anfrage im Arbeitsbereich.
Liefervertrag, gemeinsame Nutzung, Aufteilungsschlüssel und Pflichtinformationen werden als konkrete Unterlagen geführt.
Nachrichten, Rückfragen, Aufgaben und Bestätigungen bleiben im geschützten Fallkontext.
Messdaten, Aufteilung, Preis und Korrekturen werden als Grundlage für Rechnungsentwürfe gesammelt.
Beispiel und Unterlagen
Wenn ein Vorhaben konkreter wird, helfen Beispiele, FAQ und Netzbetreiber-Unterlagen mehr als allgemeine Versprechen.
Ein konkreter Aufbau mit Betreiber, drei Haushalten, Aufteilung, eigenem Stromvertrag für den restlichen Strom und typischen Stolpersteinen.
Gebündelte Antworten zu zwei Verträgen, Pflichtinformationen, Preis, eigenem Stromvertrag für den restlichen Strom und Änderungen in der einfachen §42c-Konstellation.
Gesprächsgrundlage, Download-Paket und Vorlagen für frühe §42c-Gespräche.
Früher Check zu Gebiet, Zählerdaten, Beteiligten und eigenem Stromvertrag für den restlichen Strom.
Was tragfähige Fälle zusätzlich brauchen
Anlage und teilnehmende Haushalte müssen im zulässigen Gebiet liegen. Ab dem 1. Juni 2026 geht es zunächst um das Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Ohne passende Erfassbarkeit von Erzeugung und Verbrauch bleibt ein Fall unscharf, auch wenn die Idee plausibel klingt.
Tragfähig wird das Modell erst, wenn Anbieter, Abnehmer, Aufteilung und Bestätigungen konkret benannt sind.
Messung, Datenverfügbarkeit und Prozesse der Netzbetreiber können sich regional spürbar unterscheiden.
Netzbetreiber
Für Betreiber ist oft unklar, was der Netzbetreiber eigentlich wissen muss. Meist geht es nicht um ein pauschales Ja, sondern um diese Punkte.
Geprüft wird, ob Anlage und teilnehmende Haushalte überhaupt gemeinsam im passenden Gebiet des Netzbetreibers liegen.
Erzeugung und Verbrauch müssen so erfasst werden können, dass das Vorhaben im Prozess bearbeitet werden kann. In der Praxis geht es oft um Viertelstundenwerte, also 15-Minuten-Messdaten, oder um eine entsprechende Leistungsmessung.
Zählpunkte, Haushalte und Beteiligte müssen richtig zugeordnet sein. Sonst bleibt schon die Ausgangslage unscharf.
Es braucht eine Regel für Aufteilung und Verrechnung: Welche Strommenge wird welchem Haushalt zugerechnet?
Die nötigen Angaben müssen so vorliegen, dass das Vorhaben im Netzprozess erfasst und später für Abrechnung und Rückfragen nachvollzogen werden kann.
Ihre nächsten Wege
Sehen Sie das erste öffentliche Angebot in Vorbereitung und fragen Sie bei grober Passung geschützt Interesse an.
Bereiten Sie eine Stromgemeinschaft vor und finden Sie Interessierte in Ihrer Nähe.
Verstehen Sie, wie lokale Solarstromnutzung ohne eigenes Dach funktionieren kann.
Lesen Sie den Paragraphen in einfacher Sprache und wechseln Sie bei Bedarf zum Originaltext.
Nutzen Sie Unterlagen, Infopaket und Gesprächsvorlagen für den Erstkontakt.
Hier geht es zuerst um Rollen, Gebiet, Messung und ergänzenden Strombezug.