NACHBARSCHAFTSSTROM

Solarstrom. Direkt aus der Nachbarschaft.

Sehen Sie, ob in Ihrer Nähe Solarstrom geteilt werden soll. Sie können ein Angebot in Vorbereitung ansehen, die grobe Passung prüfen und Interesse geschützt anfragen. Ihr normaler Stromvertrag bleibt für den restlichen Bedarf bestehen.

Öffentlich sichtbar bleiben nur grobe Angaben. Adresse, Kontakt und Zählerdaten gehören in den Arbeitsbereich.

HEUTE SCHON NUTZBAR

Was Sie schon vorbereiten können

Sie können heute schon Angebote ansehen, die grobe Passung prüfen und sensible Angaben erst im Arbeitsbereich weitergeben.

Öffentliche Angebote ansehen

Öffentliche Angebote in Vorbereitung, Voraussetzungen und Unterlagen für frühe Gespräche vor dem 1. Juni 2026.

Ausgangslage prüfen

Sie können Angebote in Vorbereitung ansehen, Interesse geschützt anfragen oder mit eigener PV eine Stromgemeinschaft vorbereiten.

Im Arbeitsbereich weiterführen

Anfragen, Unterlagen, Nachrichten, Verträge und Bestätigungen laufen im Arbeitsbereich weiter.

Zeitpunkt einordnen

Ab dem 1. Juni 2026 geht es zunächst um das Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers. Ab dem 1. Juni 2028 sollen auch direkt angrenzende Gebiete derselben Regelzone dazukommen. Ob ein Fall praktisch passt, hängt trotzdem von Gebiet, Zählerdaten und beteiligten Stellen ab.

Nachbarschaftsstrom ersetzt nicht Ihren gesamten Strombezug. Ein eigener Stromvertrag für den restlichen Strom bleibt notwendig und frei wählbar.

WICHTIG FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG

Nachbarschaftsstrom ist Teilversorgung

Lokaler Solarstrom kann einen Teil Ihres Strombedarfs decken. Er ersetzt nicht den normalen Stromvertrag für Zeiten, in denen die Anlage nicht genug liefert.

Teilversorgung

Die Anlage deckt den Strombedarf nicht vollständig und nicht jederzeit.

Ergänzender Strombezug

Sie brauchen weiterhin einen eigenen Stromvertrag für den restlichen Strom.

Mögliche Mehrkosten

Die Kosten für diesen restlichen Strom können höher liegen als bei einem üblichen Vollversorgungstarif.

Freie Lieferantenwahl

Sie wählen den Lieferanten für den restlichen Strom weiterhin selbst.

Diese Punkte gehören vor eine Anfrage und vor jeden Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.

Erstes Angebot

Erstes Angebot in Vorbereitung ansehen

Die Angebotsliste zeigt nur freigegebene Angaben. Exakte Adresse, Kontakt und Messdaten bleiben geschützt.

Öffentlich sichtbarAngebot in Vorbereitung

Nachbarschaftsstrom-Angebote in Vorbereitung

Grob freigegebene Angebote mit Ort, Status und nächstem Schritt. Bei Passung fragen Sie Interesse geschützt an.

Warum das Thema relevant ist

Warum lokaler Solarstrom mehr als eine nette Idee ist

Viele Menschen haben denselben naheliegenden Gedanken: Wenn eine PV-Anlage mehr Strom erzeugt, als im eigenen Haus gerade gebraucht wird, warum sollte dieser Strom nicht auch in der Nähe nutzbar werden?

Damit daraus eine Stromgemeinschaft wird, müssen Zählerdaten, Verträge, der eigene Stromvertrag für den restlichen Bedarf und oft auch das Gespräch mit dem Netzbetreiber zusammenpassen.

Strom für Deutschland trennt deshalb früh: Was darf öffentlich sichtbar sein? Was gehört in den Arbeitsbereich? Und was muss vor einer Zusage geprüft werden?

Für wen diese Seite gedacht ist

Diese Übersicht hilft besonders dann

  • Sie haben eine PV-Anlage und möchten wissen, ob sich Interessierte in der Nähe finden lassen.
  • Sie haben kein eigenes Dach und möchten lokalen Solarstrom anfragen.
  • Sie wollen vor einer Anfrage verstehen, warum der eigene Stromvertrag bleibt.
  • Sie bereiten ein Gespräch mit Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber vor.

Was die Plattform leistet

Wobei Strom für Deutschland konkret hilft

Ausgangslage früh prüfen

Gebiet, Beteiligte, Zählerdaten und eigener Stromvertrag werden früh abgefragt.

Anlage per MaStR verbinden

Registerdaten der Erzeugungseinheit können übernommen werden; fehlende Mess- und Vertragsangaben bleiben als Aufgabe stehen.

Interesse geschützt anfragen

Öffentliche Angebote führen nicht in einen offenen Chat, sondern in eine Anfrage im Arbeitsbereich.

Verträge und Bestätigungen vorbereiten

Liefervertrag, gemeinsame Nutzung, Aufteilungsschlüssel und Pflichtinformationen werden als konkrete Unterlagen geführt.

Rückfragen am Vorhaben halten

Nachrichten, Rückfragen, Aufgaben und Bestätigungen bleiben im geschützten Fallkontext.

Rechnungsentwürfe vorbereiten

Messdaten, Aufteilung, Preis und Korrekturen werden als Grundlage für Rechnungsentwürfe gesammelt.

Beispiel und Unterlagen

Unterlagen für frühe §42c-Gespräche

Wenn ein Vorhaben konkreter wird, helfen Beispiele, FAQ und Netzbetreiber-Unterlagen mehr als allgemeine Versprechen.

VerfügbarÖffentlich freigegeben

Beispielhafte Stromgemeinschaft mit Beteiligten

Ein konkreter Aufbau mit Betreiber, drei Haushalten, Aufteilung, eigenem Stromvertrag für den restlichen Strom und typischen Stolpersteinen.

VerfügbarÖffentlich freigegeben

FAQ zu Vertrag und Rechten

Gebündelte Antworten zu zwei Verträgen, Pflichtinformationen, Preis, eigenem Stromvertrag für den restlichen Strom und Änderungen in der einfachen §42c-Konstellation.

VerfügbarÖffentlich freigegeben

Seite für Netzbetreiber

Gesprächsgrundlage, Download-Paket und Vorlagen für frühe §42c-Gespräche.

VerfügbarÖffentlich freigegeben

Voraussetzungen für Ihren Fall

Früher Check zu Gebiet, Zählerdaten, Beteiligten und eigenem Stromvertrag für den restlichen Strom.

Was tragfähige Fälle zusätzlich brauchen

Woran Sie merken, dass ein Fall reifer wird

Gebiet und Zeitrahmen sind geklärt

Anlage und teilnehmende Haushalte müssen im zulässigen Gebiet liegen. Ab dem 1. Juni 2026 geht es zunächst um das Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.

Messung ist mehr als ein Nebendetail

Ohne passende Erfassbarkeit von Erzeugung und Verbrauch bleibt ein Fall unscharf, auch wenn die Idee plausibel klingt.

Rollen und Bestätigungen bleiben sichtbar

Tragfähig wird das Modell erst, wenn Anbieter, Abnehmer, Aufteilung und Bestätigungen konkret benannt sind.

Regionale Umsetzbarkeit bleibt ein Praxisthema

Messung, Datenverfügbarkeit und Prozesse der Netzbetreiber können sich regional spürbar unterscheiden.

Netzbetreiber

Was der Netzbetreiber in der Praxis prüfen muss

Für Betreiber ist oft unklar, was der Netzbetreiber eigentlich wissen muss. Meist geht es nicht um ein pauschales Ja, sondern um diese Punkte.

Liegt das Vorhaben im zulässigen Gebiet?

Geprüft wird, ob Anlage und teilnehmende Haushalte überhaupt gemeinsam im passenden Gebiet des Netzbetreibers liegen.

Ist die nötige Messung möglich?

Erzeugung und Verbrauch müssen so erfasst werden können, dass das Vorhaben im Prozess bearbeitet werden kann. In der Praxis geht es oft um Viertelstundenwerte, also 15-Minuten-Messdaten, oder um eine entsprechende Leistungsmessung.

Passen Zähler und Haushalte zusammen?

Zählpunkte, Haushalte und Beteiligte müssen richtig zugeordnet sein. Sonst bleibt schon die Ausgangslage unscharf.

Wie wird der Strom später verteilt?

Es braucht eine Regel für Aufteilung und Verrechnung: Welche Strommenge wird welchem Haushalt zugerechnet?

Lässt sich das Vorhaben im Prozess registrieren?

Die nötigen Angaben müssen so vorliegen, dass das Vorhaben im Netzprozess erfasst und später für Abrechnung und Rückfragen nachvollzogen werden kann.

Ihre nächsten Wege

Welcher nächste Schritt passt zu Ihnen?

Ich möchte ein Angebot ansehen

Sehen Sie das erste öffentliche Angebot in Vorbereitung und fragen Sie bei grober Passung geschützt Interesse an.

Ich habe eine PV-Anlage

Bereiten Sie eine Stromgemeinschaft vor und finden Sie Interessierte in Ihrer Nähe.

Ich habe keine eigene PV

Verstehen Sie, wie lokale Solarstromnutzung ohne eigenes Dach funktionieren kann.

Ich möchte §42c verstehen

Lesen Sie den Paragraphen in einfacher Sprache und wechseln Sie bei Bedarf zum Originaltext.

Passt Ihre Ausgangslage grundsätzlich?

Hier geht es zuerst um Rollen, Gebiet, Messung und ergänzenden Strombezug.