Öffentliche Angebote ansehen
Öffentliche Prüfseite für Betreiberrolle, Gebiet, Zählerdaten, eigenen Stromvertrag für den restlichen Strom und Gesprächsvorbereitung vor dem 1. Juni 2026.
VORAUSSETZUNGEN
Nähe reicht nicht. Vor einer Anfrage oder einem Angebot sollten Betreiberrolle, Netzgebiet, Zählerdaten, eigener Stromvertrag und Verträge grob passen.
HEUTE SCHON NUTZBAR
Sie können heute schon Angebote ansehen, die grobe Passung prüfen und sensible Angaben erst im Arbeitsbereich weitergeben.
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Öffentliche Prüfseite für Betreiberrolle, Gebiet, Zählerdaten, eigenen Stromvertrag für den restlichen Strom und Gesprächsvorbereitung vor dem 1. Juni 2026.
Ausgangslage prüfen
Sie können Ihre Ausgangslage gegen die wichtigsten fünf Voraussetzungen prüfen und passende nächste Wege wählen.
Im Arbeitsbereich weiterführen
Konkrete Fallklärung, regionale Umsetzbarkeit und Netzbetreiber-Abstimmung brauchen oft noch Einzelfallarbeit.
Zeitpunkt einordnen
Ab dem 1. Juni 2026 geht es zunächst um das Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers. Ab dem 1. Juni 2028 sollen auch direkt angrenzende Gebiete derselben Regelzone dazukommen. Ob ein Fall praktisch passt, hängt trotzdem von Gebiet, Zählerdaten und beteiligten Stellen ab.
WICHTIG FÜR IHRE ENTSCHEIDUNG
Lokaler Solarstrom kann einen Teil Ihres Strombedarfs decken. Er ersetzt nicht den normalen Stromvertrag für Zeiten, in denen die Anlage nicht genug liefert.
Teilversorgung
Die Anlage deckt den Strombedarf nicht vollständig und nicht jederzeit.
Ergänzender Strombezug
Sie brauchen weiterhin einen eigenen Stromvertrag für den restlichen Strom.
Mögliche Mehrkosten
Die Kosten für diesen restlichen Strom können höher liegen als bei einem üblichen Vollversorgungstarif.
Freie Lieferantenwahl
Sie wählen den Lieferanten für den restlichen Strom weiterhin selbst.
Früh prüfen
Wer die Anlage betreibt, muss zum Modell nach §42c passen. Nachbarschaftsstrom ist kein beliebiges Handelsmodell.
Anlage und teilnehmende Haushalte müssen im zulässigen Gebiet liegen. Ab 1. Juni 2026 geht es zunächst um das Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Erzeugung und Verbrauch müssen mit Zählerstandsgangmessung oder viertelstündlicher Leistungsmessung belastbar erfassbar sein.
Nachbarschaftsstrom deckt den Bedarf nicht vollständig. Ein ergänzender Liefervertrag bleibt notwendig und frei wählbar.
Beteiligte brauchen Rollen, Liefervertrag, Vertrag zur gemeinsamen Nutzung, Aufteilungsschlüssel und dokumentierte Bestätigungen.
Was später geprüft wird
Für die erste Prüfung zählen meist fünf praktische Punkte.
Anlage und teilnehmende Haushalte müssen im zulässigen Gebiet des Netzbetreibers liegen.
Sind Erzeugung und Verbrauch mit der nötigen Messung erfassbar?
Passen Zählpunkte, Haushalte und Beteiligte zusammen?
Ist festgelegt, wie Strommengen später zugeordnet und verrechnet werden?
Liegen die Angaben so vor, dass das Vorhaben im Prozess weiterbearbeitet werden kann?
Checkliste
Passender Weiterweg
Nach dem ersten Check kommt es darauf an, ob Sie als Anlagenbetreiber, als Haushalt ohne eigene PV oder über den Ablauf weitergehen.
Wenn Sie eine PV-Anlage haben und eine Stromgemeinschaft vorbereiten möchten.
Wenn Sie ein öffentliches Angebot ansehen oder lokale Teilhabe verstehen möchten.
Wenn Sie wissen möchten, wie aus einem Angebot eine Stromgemeinschaft wird.
Abschluss
Wenn hier noch Punkte offen sind, klären Sie zuerst Gebiet, Messung und Beteiligte.