Voraussetzungen

Passt Ihre Ausgangslage grundsätzlich?

Diese Seite hilft Ihnen beim frühen Realitätscheck: Passt Ihre Ausgangslage grundsätzlich zu Nachbarschaftsstrom nach §42c EnWG?

Aktueller Stand

Arbeitsstand für den frühen Fall-Check

Diese Seite zeigt den öffentlichen Arbeitsstand von Strom für Deutschland am 19. März 2026.

Stand dieser Seite

Öffentliche Prüfseite für Betreiberrolle, Gebiet, Messung, Reststrom und Gesprächsvorbereitung vor dem 1. Juni 2026.

Heute schon möglich

Sie können Ihre Ausgangslage gegen die wichtigsten fünf Voraussetzungen prüfen und passende nächste Wege wählen.

Noch manuell oder offen

Konkrete Fallklärung, regionale Umsetzbarkeit und Netzbetreiber-Abstimmung brauchen oft noch Einzelfallarbeit.

Relevanter Zeitrahmen

Ab dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers, ab dem 1. Juni 2028 zusätzlich in angrenzenden Gebieten derselben Regelzone.

Was diese Seite nicht verspricht

Keine pauschale Eignungszusage und keine automatische Freigabe für jeden Fall.

Wichtiger Hinweis

Was Sie vor dem Mitmachen wissen sollten

Diese vier Punkte gehören bei Nachbarschaftsstrom früh sichtbar auf den Tisch.

Teilversorgung

Nachbarschaftsstrom deckt den Bedarf nicht vollständig und nicht jederzeit.

Ergänzender Strombezug

Ein eigener Reststromvertrag bleibt notwendig.

Mögliche Mehrkosten

Die Kosten des ergänzenden Strombezugs können über durchschnittlichen Vollversorgungskosten liegen.

Freie Lieferantenwahl

Der Liefervertrag für den ergänzenden Strombezug bleibt frei wählbar.

Früh prüfen

Fünf Voraussetzungen, die Sie ernst nehmen sollten

Die Rolle des Betreibers muss passen

Nachbarschaftsstrom nach §42c ist kein beliebiges Handelsmodell. Entscheidend ist, wer die Anlage betreibt und in welchem Rahmen das geschieht.

Die Ausgangslage muss räumlich passen

Ab 1. Juni 2026 muss die gemeinsame Nutzung innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich sein, also vereinfacht gesagt in seinem energiewirtschaftlichen Gebiet. Ab 1. Juni 2028 kommen direkt angrenzende Gebiete in derselben Regelzone hinzu. Nähe allein reicht als Kriterium nicht.

Messung und Daten müssen ernst genommen werden

Die Strommengen müssen mit der nötigen Genauigkeit erfasst werden können. In der Praxis heißt das oft: Sowohl die Erzeugung als auch die belieferten Verbrauchsstellen brauchen Viertelstundenwerte, also 15-Minuten-Messdaten, oder eine entsprechende Leistungsmessung.

Ergänzender Strombezug bleibt Teil des Modells

Nachbarschaftsstrom ersetzt nicht jede andere Strombeziehung. Die Anlage deckt den Bedarf nicht jederzeit und nicht vollständig.

Rollen, Verträge und Freigaben müssen gewollt sein

Wer Nachbarschaftsstrom nutzen möchte, muss Rollen, Verträge und Reststrombezug offen klären.

Was später geprüft wird

Woran der Netzbetreiber Ihren Fall praktisch festmacht

Viele Betreiber fragen sich an dieser Stelle, was der Netzbetreiber eigentlich konkret wissen oder prüfen muss. In der Praxis läuft es meist auf diese fünf Punkte hinaus.

Gebiet

Anlage und teilnehmende Verbrauchsstellen müssen im zulässigen Netzbereich liegen.

Messung

Erzeugung und Verbrauch müssen mit der nötigen Messung erfassbar sein. Praktisch heißt das oft: Viertelstundenwerte oder eine entsprechende Leistungsmessung dürfen nicht nur grob oder verspätet vorliegen.

Zuordnung

Zähler, Verbrauchsstellen und Beteiligte müssen im Fall eindeutig zusammenpassen.

Aufteilung

Der Aufteilungsschlüssel und das Verrechnungskonzept müssen nachvollziehbar beschrieben sein, also die Regel, nach der Strommengen später verteilt werden.

Registrierung

Der Fall muss mit den nötigen Angaben so vorbereitet sein, dass er im Prozess überhaupt registriert und weiterbearbeitet werden kann.

Checkliste

Woran Sie früh merken, dass noch Grundfragen offen sind

  • Die Beteiligten wollen zwar das Ergebnis, aber keine klare Vertragslogik.
  • Niemand möchte sich um Messung oder Zählerstruktur kümmern.
  • Der ergänzende Strombezug wird als störendes Detail verdrängt.
  • Es gibt keine Bereitschaft, mit dem Netzbetreiber offen und strukturiert zu sprechen.
  • Das Vorhaben wird nur mit dem Satz „Das ist doch unter Nachbarn ganz einfach“ beschrieben.

Passender Weiterweg

Wo Sie nach dem Realitätscheck sinnvoll weitermachen

Nach dem ersten Check kommt es vor allem darauf an, ob Sie aus Betreiber- oder Haushalts-Perspektive weiterdenken.

Für Anlagenbetreiber

Wenn Sie aus Ihrem Überschussstrom mehr machen und Ihren Fall sortieren möchten.

Für Haushalte ohne PV

Wenn Sie verstehen möchten, was lokale Teilhabe ohne eigenes Dach praktisch bedeuten kann.

Abschluss

Gebiet, Messung und Beteiligte zuerst klären

Wenn hier noch Punkte offen sind, klären Sie zuerst Gebiet, Messung und Beteiligte.