Stand dieser Seite
Öffentliche Prüfseite für Betreiberrolle, Gebiet, Messung, Reststrom und Gesprächsvorbereitung vor dem 1. Juni 2026.
Voraussetzungen
Diese Seite hilft Ihnen beim frühen Realitätscheck: Passt Ihre Ausgangslage grundsätzlich zu Nachbarschaftsstrom nach §42c EnWG?
Aktueller Stand
Diese Seite zeigt den öffentlichen Arbeitsstand von Strom für Deutschland am 19. März 2026.
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Öffentliche Prüfseite für Betreiberrolle, Gebiet, Messung, Reststrom und Gesprächsvorbereitung vor dem 1. Juni 2026.
Heute schon möglich
Sie können Ihre Ausgangslage gegen die wichtigsten fünf Voraussetzungen prüfen und passende nächste Wege wählen.
Noch manuell oder offen
Konkrete Fallklärung, regionale Umsetzbarkeit und Netzbetreiber-Abstimmung brauchen oft noch Einzelfallarbeit.
Relevanter Zeitrahmen
Ab dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers, ab dem 1. Juni 2028 zusätzlich in angrenzenden Gebieten derselben Regelzone.
Was diese Seite nicht verspricht
Keine pauschale Eignungszusage und keine automatische Freigabe für jeden Fall.
Wichtiger Hinweis
Diese vier Punkte gehören bei Nachbarschaftsstrom früh sichtbar auf den Tisch.
Teilversorgung
Nachbarschaftsstrom deckt den Bedarf nicht vollständig und nicht jederzeit.
Ergänzender Strombezug
Ein eigener Reststromvertrag bleibt notwendig.
Mögliche Mehrkosten
Die Kosten des ergänzenden Strombezugs können über durchschnittlichen Vollversorgungskosten liegen.
Freie Lieferantenwahl
Der Liefervertrag für den ergänzenden Strombezug bleibt frei wählbar.
Früh prüfen
Nachbarschaftsstrom nach §42c ist kein beliebiges Handelsmodell. Entscheidend ist, wer die Anlage betreibt und in welchem Rahmen das geschieht.
Ab 1. Juni 2026 muss die gemeinsame Nutzung innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers möglich sein, also vereinfacht gesagt in seinem energiewirtschaftlichen Gebiet. Ab 1. Juni 2028 kommen direkt angrenzende Gebiete in derselben Regelzone hinzu. Nähe allein reicht als Kriterium nicht.
Die Strommengen müssen mit der nötigen Genauigkeit erfasst werden können. In der Praxis heißt das oft: Sowohl die Erzeugung als auch die belieferten Verbrauchsstellen brauchen Viertelstundenwerte, also 15-Minuten-Messdaten, oder eine entsprechende Leistungsmessung.
Nachbarschaftsstrom ersetzt nicht jede andere Strombeziehung. Die Anlage deckt den Bedarf nicht jederzeit und nicht vollständig.
Wer Nachbarschaftsstrom nutzen möchte, muss Rollen, Verträge und Reststrombezug offen klären.
Was später geprüft wird
Viele Betreiber fragen sich an dieser Stelle, was der Netzbetreiber eigentlich konkret wissen oder prüfen muss. In der Praxis läuft es meist auf diese fünf Punkte hinaus.
Anlage und teilnehmende Verbrauchsstellen müssen im zulässigen Netzbereich liegen.
Erzeugung und Verbrauch müssen mit der nötigen Messung erfassbar sein. Praktisch heißt das oft: Viertelstundenwerte oder eine entsprechende Leistungsmessung dürfen nicht nur grob oder verspätet vorliegen.
Zähler, Verbrauchsstellen und Beteiligte müssen im Fall eindeutig zusammenpassen.
Der Aufteilungsschlüssel und das Verrechnungskonzept müssen nachvollziehbar beschrieben sein, also die Regel, nach der Strommengen später verteilt werden.
Der Fall muss mit den nötigen Angaben so vorbereitet sein, dass er im Prozess überhaupt registriert und weiterbearbeitet werden kann.
Checkliste
Passender Weiterweg
Nach dem ersten Check kommt es vor allem darauf an, ob Sie aus Betreiber- oder Haushalts-Perspektive weiterdenken.
Wenn Sie aus Ihrem Überschussstrom mehr machen und Ihren Fall sortieren möchten.
Wenn Sie verstehen möchten, was lokale Teilhabe ohne eigenes Dach praktisch bedeuten kann.
Abschluss
Wenn hier noch Punkte offen sind, klären Sie zuerst Gebiet, Messung und Beteiligte.