FÜR NETZBETREIBER

Was bei frühen §42c-Fällen zuerst geklärt werden sollte

Für den Erstkontakt finden Sie hier den beschriebenen Standardfall, die wichtigsten Klärpunkte und die Vorlagen für die erste Abstimmung. Im VNB-Infopaket stehen Rechtsrahmen, Messlogik, Vertragsaufbau, Fallangaben und Übergangsprozess.

Aktueller Stand

Arbeitsstand für den VNB-Erstkontakt

Diese Seite zeigt den öffentlichen Arbeitsstand von Strom für Deutschland am 19. März 2026.

Stand dieser Seite

Hinweise für den Erstkontakt zu einem einfachen Haushaltsfall mit Infopaket, Fallangaben und Vorlagen.

Heute schon möglich

Sie können Rechtsrahmen, Mess- und Zuordnungslogik, Vertragsaufbau und Erstkontaktpunkte gemeinsam sortieren.

Noch manuell oder offen

Fallprüfung, regionale Prozesswege und die operative Übergabe bleiben bis zu standardisierten §20b-Abläufen abstimmungsbedürftig.

Relevanter Zeitrahmen

Ab dem 1. Juni 2026 innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers, ab dem 1. Juni 2028 zusätzlich in angrenzenden Gebieten derselben Regelzone.

Was diese Seite nicht verspricht

Keine Aussage, dass jeder VNB-Prozess bereits vollständig standardisiert ist oder jeder Fall ohne Einzelfallprüfung umsetzbar wird.

Was diese Seite konkret beschreibt

Ein einfacher Haushaltsfall für die erste Abstimmung

Für den Erstkontakt reicht meist ein enger, klar beschriebener Standardfall. Deshalb geht es hier um einen einfachen Haushaltsfall mit fester Aufteilung, optionaler Sekundärverteilung und ergänzendem Strombezug.

  • einfacher Haushaltsfall statt Sonderkonstellation
  • gemeinsame Nutzung ab dem 1. Juni 2026 im relevanten Gebiet
  • kombiniertes Vertragsdokument mit Liefervertrag und Vertrag zur gemeinsamen Nutzung
  • fester primärer Aufteilungsschlüssel, optional einfache Sekundärverteilung
  • keine Vollversorgung, kein Grundpreis, keine Abschläge
  • Betreiber bleibt Vertragspartner; Strom für Deutschland unterstützt im Hintergrund
Für Rechtsrahmen, Messlogik, Vertragsaufbau, Falldaten und Übergangsprozess im Detail öffnen Sie das VNB-Infopaket.

Worum es im Erstkontakt wirklich geht

Diese vier Punkte sollten früh sortiert werden

Im Erstkontakt sollten zuerst Kontaktpunkt, Gebiet, Messung und Fallunterlagen sortiert werden.

  1. richtigen Kontaktpunkt und Prozessweg im Netzgebiet klären
  2. Gebiet, Messkonzept und Identifikatoren sauber zuordnen
  3. verfügbare Strommenge, Primärschlüssel und optionale Sekundärverteilung verständlich beschreiben
  4. fallbezogene Angaben strukturiert nachreichen
Wenn diese Punkte stehen, können Rechtsrahmen, Messlogik und Falldaten im nächsten Schritt mit den Fallunterlagen abgeglichen werden.

Was im Infopaket im Detail steht

Dort stehen Rechtsrahmen, Messlogik und Fallangaben

Im Infopaket finden Sie Rechtsrahmen, Messlogik, Vertragsaufbau, Falldaten und den Übergangsprozess für frühe §42c-Fälle.

Rechtlicher Rahmen

Welche Vertragsebenen nötig sind, warum Teilversorgung bleibt und wie die Unterstützung durch Strom für Deutschland im Hintergrund eingeordnet ist.

Mess- und Zuordnungslogik

Wie die verfügbare Strommenge gedacht ist, wann kein Doppelabzug erfolgt und wie Kappung, Sekundärverteilung und Restmengen zusammenhängen.

Vertrags- und Abrechnungslogik

Wie kombinierter Vertrag, Arbeitspreis, öffentliche Lasten und Korrekturlogik im Standardfall zusammenpassen.

Falldaten und Übergangsprozess

Welche Angaben Strom für Deutschland vorbereiten kann und wie frühe Fälle bis zu standardisierten §20b-Abläufen abgestimmt werden.

Dort können VNB, Betreiber oder interne Fachbereiche die Detailpunkte gemeinsam prüfen.

Infopaket und Vorlagen

Unterlagen für den Erstkontakt

Für den Erstkontakt finden Sie hier Vorlagen und Checkliste. Im VNB-Infopaket stehen Rechtsrahmen, Messlogik, Vertragsaufbau und Fallangaben für die erste Prüfung.

VerfügbarStand 20. März 2026

VNB-Infopaket

Rechtsrahmen, Messlogik, Vertragsaufbau, Fallangaben und Übergangsprozess für frühe §42c-Fälle.

VerfügbarStand 20. März 2026

Gesprächsvorlagen

E-Mail-Vorlage und Gesprächsleitfaden für den ersten Kontakt, damit frühe Klärungen nicht mit losen Einzelfragen starten.

Vorlagen und Checkliste helfen beim ersten Versand. Im VNB-Infopaket stehen die fachlichen Unterlagen dazu.

Vorlagen für den Erstkontakt

Damit das erste Gespräch nicht in Allgemeinplätzen hängen bleibt

Die Vorlagen benennen konkret, was im Standardfall geklärt werden soll.

Kurze E-Mail-Vorlage für den Erstkontakt

Sachliche Vorlage für den ersten Kontakt. Ergänzen Sie Fallangaben und Links.

Betreff: Geplanter §42c-Fall in Ihrem Netzgebiet – Erstkontakt zu Messung, Zuordnung und Prozessweg

Guten Tag,

ich bereite aktuell eine Konstellation zur gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie nach §42c EnWG in Ihrem Netzgebiet vor und möchte diese frühzeitig fachlich sauber mit Ihnen einordnen.

Geplant ist ein einfacher §42c-Standardfall mit gemeinsamer Nutzung von Strom aus einer EE-Anlage über das öffentliche Verteilnetz. Für die strukturierte Vorbereitung nutze ich die Unterlagen von Strom für Deutschland. Die öffentliche Gesprächsgrundlage finden Sie hier:

- https://stromfürdeutschland.de/nachbarschaftsstrom/fuer-netzbetreiber
- https://stromfürdeutschland.de/nachbarschaftsstrom/fuer-netzbetreiber/infopaket

Für die erste Einordnung würde ich gerne mit Ihnen insbesondere folgende Punkte abstimmen:
- zuständiger Kontaktpunkt für §42c-Fälle
- fachliche Zuordnung von Anlage und Verbrauchsstellen im relevanten Gebiet
- Anforderungen an Messung, Zählerstruktur und Identifikatoren
- gewünschte Beschreibung des Messkonzepts und der Zuordnungslogik
- erwartete Unterlagen und Fallangaben für eine erste Prüfung
- vorgesehener Abstimmungs- oder Übergangsprozess, solange noch kein standardisierter §20b-Pfad praktisch genutzt wird

Soweit hilfreich, kann ich Ihnen im nächsten Schritt die konkreten Fallangaben strukturiert zusenden, insbesondere zu Anlage, Verbrauchsstellen, bekannten Zähler-, MaLo- und MeLo-Daten, Messkonzept, geplantem Aufteilungsschlüssel sowie der Frage, ob eine Sekundärverteilung vorgesehen ist.

Vielen Dank und freundliche Grüße

[Name]
[Organisation / falls vorhanden]
[Telefon]
[E-Mail]

Gesprächsleitfaden für Telefonat oder Termin

Kurzer Leitfaden, damit das Gespräch bei Messung, Zuordnung und Prozessweg konkret wird.

Einstieg
Ich möchte eine geplante §42c-Konstellation frühzeitig sauber mit Ihnen einordnen und dafür nicht mit unsortierten Einzelfragen starten, sondern mit einer klar beschriebenen Vertrags-, Mess- und Zuordnungslogik.

Sechs Kernpunkte
1. Wer ist bei Ihnen der richtige fachliche Kontakt für §42c-Fälle?
2. Wie ordnen Sie Anlage und Verbrauchsstellen fachlich dem relevanten Gebiet zu?
3. Welche Mess- und Zähleranforderungen sehen Sie für den Standardfall?
4. Welche Angaben möchten Sie zur verfügbaren Strommenge, zum Aufteilungsschlüssel und zu einer optionalen Sekundärverteilung im Erstschritt sehen?
5. Welche Daten und Unterlagen erwarten Sie idealerweise für die erste Prüfung?
6. Welchen Übergangs- oder Abstimmungsprozess nutzen Sie aktuell, solange kein standardisierter §20b-Prozess praktisch durchgängig verwendet wird?

Abschluss
Gern sende ich Ihnen im Anschluss die konkreten Fallangaben strukturiert zu, zusammen mit der öffentlichen Gesprächsgrundlage und dem VNB-Infopaket.

Checkliste

Diese Angaben sollten vor dem Versand ergänzt sein

  • Betreiber / Anbieter
  • Anlagenadresse
  • Anlagenart / Leistung / Inbetriebnahme
  • MaStR-Nummer, soweit vorhanden
  • bekannte Zähler-, MaLo- und MeLo-Daten
  • Netzbetreiber / Messstellenbetreiber
  • betroffene Verbrauchsstellen
  • Anschriften der Verbrauchsstellen
  • geplanter Start
  • geplanter primärer Aufteilungsschlüssel
  • Sekundärverteilung ja / nein
  • Hinweis zum Messkonzept
  • Hinweis, ob eine separate Bruttoerzeugungsmessung vorliegt
  • Hinweis zu Restmengen
  • Arbeitspreis / öffentliche Lasten
  • ergänzender Strombezug beziehungsweise bestehende Lieferverhältnisse, soweit bekannt
  • Ansprechpartner
  • gewünschter weiterer Abstimmungsweg
Die Vorlagen ersetzen keine Fallprüfung. Sie benennen Messung, Aufteilung und Prozessweg so, dass die erste Rückmeldung nicht bei Grundsatzfragen hängen bleibt.

Abschluss

Womit der Erstkontakt beginnen kann

Für frühe §42c-Fälle finden Sie hier den beschriebenen Standardfall, die wichtigsten Klärpunkte, Vorlagen und den Weg zu den fachlichen Unterlagen.